Berufsbezeichnung

Es gibt keine staatliche Regelung der Ausbildung und der Berufsbezeichnung der Osteopathie in Deutschland. Die berufs- oder gewerbsmäßige Heilkunde ist nur approbierten Ärzten erlaubt, in Deutschland auch Heilpraktikern. Das gilt auch für alternative Heilmethoden wie die Osteopathie. Die Berufsbezeichnung "Osteopath" ist im deutschen Gesundheitswesen rechtlich nicht zulässig. In Deutschland ist die Vergabe eines Titels staatlich anerkannten Hochschulen (Fachhochschule, Universität) vorbehalten. In Deutschland ist der Erwerb eines osteopathischen Titels momentan noch nicht möglich. Ein in Deutschland erworbenes "D.O." hat keinerlei inhaltliche Bedeutung (z.B. Diplom Osteopath o.ä.).

  • EROP Deklaration Osteopathie, deutsche Version 11/2011